Ihr Spezialist für

Brandschutz

Wir sind für Sie da

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf

Betreiberpflichten

Sind Sie sich Ihrer betreiberpflichten bewusst…

Betrieblicher Brandschutz

Wie ist bei Ihnen der organisatorische Brandschutz geregelt…

Brandschutz

kostet Geld – ja, aber…

… ca. 2/3 der Unternehmen werden nach einem Brandschaden insolvent.

… das Risiko und die Folgen eines Brandes werden unterschätzt und Unternehmen sind häufig unterversichert.

… Umsatzeinbrüche nach einem Brand sind schwer abschätzbar.

… gibt es gravierende Lücken im Brandschutzkonzept oder Versäumnisse im Brandschutz, müssen Versicherungen nicht zahlen.

Brandschutzkonzept

Sie planen einen Neubau oder eine Nutzungsänderung…

Räumungs- und Evakuierungsplanung

Ist in Ihrem Haus sichergestellt, dass sich alle Menschen…

Wir sind für Sie da

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Betreiberpflichten

Sind Sie sich Ihrer betreiberpflichten bewusst…

Betrieblicher Brandschutz

Wie ist bei Ihnen der organisatorische Brandschutz geregelt…

Brandschutzkonzept

Sie planen einen Neubau oder eine Nutzungsänderung…

Räumungs- und Evakuierungsplanung

Ist in Ihrem Haus sichergestellt, dass sich alle Menschen…

Brandschutz

kostet Geld – ja, aber…

… ca. 2/3 der Unternehmen werden nach einem Brandschaden insolvent.

… das Risiko und die Folgen eines Brandes werden unterschätzt und Unternehmen sind häufig unterversichert.

… Umsatzeinbrüche nach einem Brand sind schwer abschätzbar.

… gibt es gravierende Lücken im Brandschutzkonzept oder Versäumnisse im Brandschutz, müssen Versicherungen nicht zahlen.

Ein

Wirkungsvoller Brandschutz…

…kann nur im Zusammenspiel aus abwehrendem Brandschutz (kann die Feuerwehr effektiv löschen?), vorbeugendem Brandschutz (ist alles so geplant, dass es den bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen entspricht?) und organisatorischem Brandschutz (werden Vorkehrungen zur Brandvermeidung getroffen und wissen die Betroffenen im Brandfall, wie sie sich zu verhalten haben?) funktionieren.

Der abwehrende Brandschutz ist Aufgabe der Feuerwehr – eine frühzeitige Kommunikation mit Wehrleitern sowie dem jeweils zuständigen Amt für Brand für Brand- und Katastrophenschutz ist daher sinnvoll. Wir pflegen gute Kontakte zu den entsprechenden Stellen und sind gut vernetzt.

Unsere Ansprechpartnerin für alles rund um das Thema Brandschutz war viele Jahre in einem Unternehmen tätig, dessen Aufgabenspektrum hauptsächlich in der Erstellung von Sicherheitskonzepten in der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr bestand. Hieraus ist ein Netzwerk entstanden, welches fachübergreifend genutzt werden kann.

„Was wir heute planen, macht das
Morgen sicherer.“

Katrin Mendler-Wittenbecher
(Ansprechpartnerin Brandschutz)

Das

Brandschutzkonzept

ODER

Sie planen einen Neubau oder eine Nutzungsänderung eines bestehenden Gebäudes und benötigen dafür einen Brandschutznachweis bzw. ein Brandschutzkonzept?

Jeder Neubau wie auch jede Änderung einer baulichen Anlage oder deren Nutzung bedürfen einer Baugenehmigung. Im Rahmen dieses bauordnungsrechtlichen Antragsverfahrens ist der Nachweis zu erbringen, dass die brandschutztechnischen Mindestanforderungen eingehalten werden. Es sind Abschottungsmaßnahmen zu planen, die einen möglichen Brand auf einen definierten Bereich begrenzen.

Ein weiteres wesentliches Kriterium ist die Beschaffenheit von Fluren und Treppenräumen als elementarer Bestandteil des Rettungswegekonzeptes.

Für Wohn- und Bürogebäude bzw. Regelbauten, die nach den Anforderungen der Bauordnung zu bewerten sind, erfolgt diese Betrachtung in einem Brandschutznachweis. Für Sonderbauten und Gebäude mit einer nicht wohnähnlichen Nutzung ist in einem Brandschutzkonzept darzulegen, wie die bauordnungsrechtlichen Schutzziele eingehalten werden. Dafür werden alle baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Maßnahmen, die zur Verhinderung einer Brandentstehung sowie einer Brand- und Rauchausbreitung beitragen betrachtet und bewertet.

Dafür werden alle baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Maßnahmen, die zur Verhinderung einer Brandentstehung sowie einer Brand- und Rauchausbreitung beitragen betrachtet und bewertet.

Brandschutzkonzepte sind ab der Gebäudeklasse 4 zunächst bauaufsichtlich zu prüfen. Wir sind eingetragen in die Liste der Nachweisberechtigten für vorbeugenden Brandschutz bei der Architektenkammer Sachsen-Anhalt, somit muss Ihr Brandschutznachweis für ein Wohngebäude bzw. ein Gebäude mit wohnähnlicher Nutzung nicht geprüft werden – dies spart Zeit und Geld. Brandschutzkonzepte für Sonderbauten sowie Objekte der Gebäudeklasse 5 sind grundsätzlich prüfpflichtig, hier gilt immer das Vier-Augen-Prinzip.

Gern erstellen wir Ihren bautechnischen Nachweis zum vorbeugenden Brandschutz.

Die

Räumungs- und Evakuierungsplanung

ODER

Ist in Ihrem Haus sichergestellt, dass sich alle Menschen unversehrt und geordnet in Sicherheit bringen können bzw. mit Hilfestellung in einen sicheren Bereich gebracht werden?
Auch wenn ein Gebäude den rechtlichen Vorgaben entsprechend errichtet und instandgehalten wird, kann ein Brandausbruch nie ausgeschlossen werden.
Insbesondere in Gebäuden mit einer hohen Personenfrequentierung (z.B. Schulen, Versammlungsstätten, Verwaltungsgebäude) oder in Gebäude mit besonderen Nutzerkreisen (z.B. Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Kindertagesstätten) kann ein Brand zum Ausbruch von Panik führen und damit ein geordnetes Entfluchten behindern. Gebäudebetreiber sind folglich zu einer Analyse angehalten, ob ein Räumungs- und Evakuierungsplan in dem jeweiligen Gebäude erforderlich und sinnvoll ist.
Die beiden Begrifflichkeiten werden fälschlicher Weise häufig synonym verwendet – unter einer Räumung versteht man die erforderlichen Maßnahmen und Handlungen in einer akuten Gefahrenlage, z.B. bei einem Brand, unter Evakuierung versteht man das geordnete Verlassen einer Gebäudes, z.B. bei drohender Hochwasserlage oder einem Bombenfund.

Neben den vorgenannten beispielsweisen Gefahrenlagen können auch diverse weitere auslösende Ereignisse als Indiz für das Erfordernis eines Räumungs- und Evakuierungskonzeptes stehen.

Räumungspläne sind Notfallpläne, die sich aus Ereignisvorsorge und Ereignisbewältigung zusammensetzen. Wenn alle Agierenden wissen, was zu tun ist und wie in einem Notfall gehandelt werden muss, kann Panik vermieden und Folgeschäden reduziert werden.

Gern analysieren wir gemeinsam mit Ihnen für Ihre Liegenschaft zutreffende Gefahren-schwerpunkte und unterstützen Sie bei der Erstellung eines leistungsstarken Räumungs- oder Evakuierungskonzeptes.

Die

Betreiberpflichten

ODER

Sind Sie sich Ihrer Betreiberpflichten bewusst, ein Gebäude so instand zu halten und zu nutzen, dass keine Gefährdung davon ausgeht und insbesondere Personen nicht zu Schaden kommen?
Die Landesbauordnung enthält folgenden Passus: „Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“

Nicht selten kommt es im Laufe der Zeit zu kleinen Umbauten, zur Umwidmung von Räumen, zu Nachverlegungen von (haus-) technischen Installationen, zur Zusammenlegung von Räumen. So können brandschutztechnische Mängel entstehen, die nicht mehr von der ursprünglichen Baugenehmigung gedeckt sind. Aus derartigen Mängeln können ernsthafte Bedrohungen resultieren. Selbst wenn das schlimmste Szenario Personenschaden abgewendet werden kann, sind häufig Sachschäden zu verzeichnen. Lassen sich diese Schäden auf unsachgemäße Nutzung oder nicht erfolgte Instandhaltung zurückführen, sind die Gebäudeversicherer häufig aus ihren Verpflichtungen zur Schadensregulierung entbunden.

Gern begehen wir mit Ihnen gemeinsam Ihre Liegenschaft und decken Mängel auf. Weiterführend können wir diese Mängel im Kontext bewerten und (ggf. auch in Abstimmung mit den zuständigen Behörden) Vorschläge zur Beseitigung erarbeiten.

Betrieblicher

Brandschutz

ODER

Wie ist bei Ihnen der organisatorische Brandschutz geregelt und wie aktuell ist Ihre Brandschutzordnung?

Ein Brandschaden stellt eine ernstzunehmende Bedrohung für den Fortbestand von Unternehmen dar. Insofern ist es empfehlenswert, Maßnahmen zum betrieblichen Brandschutz festzuschreiben. Den Rahmen dafür bildet eine Brandschutzordnung auf der Grundlage der DIN 14096. Es gibt keine baurechtliche Vorgabe, dass für jedes Gebäude eine Brandschutzordnung zu erstellen ist, ein solches Erfordernis kann sich jedoch individuell aus der Baugenehmigung ergeben.

Dabei handelt es sich regelmäßig um Gebäude, in denen sich außerhalb von Wohnungen zahlreiche Menschen aufhalten oder die infolge ihrer Art und Nutzung ein besonderes Risiko darstellen (z.B. Versammlungsstätten, Kitas, Hotels usw.).

Darüber hinaus sind Arbeitgeber verpflichtet, ausreichende und angemessene Informationen zum organisatorischen Brandschutz an die Beschäftigten weiterzugeben (ArbStättV § 6).
Der betriebliche Brandschutz umfasst neben den Maßnahmen zur Brandverhütung auch das richtige Verhalten im Brandfall sowie die Alarmplanung. Auch die korrekte Lagerung sowie der richtige Umgang mit Gefahrstoffen ist, sofern erforderlich, Bestandteil des betrieblichen Brandschutzes.

Gern geben wir Ihnen Hilfestellung bei einer Gefährdungsbeurteilung, aus der hervorgeht, welche betrieblich-organisatorischen Brandschutzmaßnahmen bei Ihnen erforderlich sind. Gern erstellen wir auch Ihre Brandschutzordnung.